AGB

1 Geltungsbereich

1.1 2budesign – nachfolgend Designer genannt – erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch den Designer.

1.3 Widersprechen Regelungen in mit dem Designer geschlossenen Verträgen einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Die Geltung der AGB im Übrigen bleibt hiervon unberührt.

1.4 Der Designer ist jederzeit berechtigt die AGB zu ändern oder Ergänzungen vorzunehmen. Der Vertragspartner (Auftraggeber, Kunde) hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen der AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Änderungsmitteilung, so fließen die Änderungen in laufende Verträge ein.

2  Urheberrecht und Nutzungsrecht

2.1 Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungn unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Designer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97 ff. UrhG zu.

2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist keine solche Vergütung vereinbart, gilt die nach dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (SDSt/AGD) übliche Vergütung als vereinbart.

2.4 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.5 Dem Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.6 Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (SDSt/AGD) üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

2.7 Auch die vom Designer angefertigten Layoutvorschläge unterliegen seinem ausschließlichen Nutzungsrecht in Idee und Ausführung. Kommt ein Auftrag nicht zustande, so dürfen die Layoutvorschläge weder an Dritte weitergegeben noch in irgendeiner Form, auch nicht abgewandelt, verwendet werden. Bei Verstoß hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der für die jeweils vollständige Projektausführung vereinbarten Vergütung zu zahlen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (SDSt/AGD) übliche Vergütung als vereinbart. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

2.8 Vorschläge, Anweisungen oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder anderer Beauftragter, haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3 Vergütung

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des AGD Vergütungstarifvertrags Design (SDSt/AGD), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig und werden nach dem Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz je Stunde berechnet sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden die Entwürfe jedoch später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (SDSt/AGD) gesondert berechnet sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5 Reisekosten und Spesen für im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmenden und mit dem Auftraggeber abgesprochenen Reisen sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

5.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Insbesondere darf die Abnahme und Vergütung der Arbeiten nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

5.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6 Fälligkeit der Vergütung

6.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

6.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Diese betragen 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.

6.3 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

6.4 Um unseren Kunden und uns unnötige Kosten zu ersparen, verzichten wir auf ein mehrstufiges Mahnverfahren. Sollten Rechnung nicht rechtzeitig begleichen, gerät der Kunde nach 14 Tagen gemäß § 286 BGB automatisch in Zahlungsverzug.

6.5 Bei Zahlungsverzug wird die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

6.6 Außerdem werden alle Kosten eines anschließenden gerichtlichen Mahnverfahrens vom Kunden getragen. Bitte setzen Sie sich daher bei absehbaren Zahlungsverzögerungen rechtzeitig mit uns in Verbindung, um evtl. Probleme persönlich aus der Welt zu schaffen.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

7.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung des Originals notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7.3 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.4 Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt dürfen diese nur mit schriftlicher Zustimmung des Designers geändert oder an Dritte weitergegeben werden.

8 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

8.1 Vor der Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.

8.2 Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.

9 Haftung

9.1 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

9.2 Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

9.3 Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Designers. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.4 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden übernimmt der Designer keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

9.5 Der Auftraggeber stellt den Designer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Designer wegen eines Verhaltens stellen, für das der Auftraggeber die Verantwortung beziehungsweise Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

9.6 Mit Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

9.7 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, Reinzeichnungen und sonstigen Ausarbeitungen entfällt jede Haftung des Designers.

9.8 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Designer nicht.

9.9 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

10 Schlussbestimmung

10.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.

10.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertragsverhältnisses im Ganzen unberührt. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Fehlt eine gesetzliche Regelung, ist die unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die üblicherweise dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechend sind gegebenenfalls vorhandene Regelungslücken zu füllen.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.